SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator

Wann brauchen Sie einen SiGeKo ?

Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator) übernimmt nach § 3 der BaustellV. Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig sind.

Aufgabenbereiche des SiGeKos

  • Erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), um Gefährdungen bei Zusammenarbeiten mehrere Arbeitgeber auszuschließen
  • Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
  • Erstellt die Baustellenverordnung und den Baustellenaushang
  • Berät dem Bauleiter und dem Fremdfirmenkoordinator beim Arbeitsschutz

Benötigen Sie einen SiGeKo ? Buchen Sie uns!

Lassen Sie uns das erledigen! Wir besitzen die notwendigen Qualifikationen und stehen Ihnen gerne als Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator zur Verfügung. Hierfür erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles und faires Angebot.